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zul. Gesamtgewicht 2.000 kg
Der Kreisjugendring Landsberg verleiht seinen Transport-Anhänger in erster Linie für Zwecke der Jugendarbeit.
Der Anhänger kann von Jugendorganisationen, Verbänden, gemeinnützigen bzw. sozialen Organisationen ausgeliehen werden.
Zum Führen eines Gespanns mit diesem Anhänger ist ein Führerschein der Klasse BE bzw. Klasse 3 erforderlich.
- Hochlader (alle Bordwände abklappbar)
- Maße gesamt: Länge 4,55 m / Breite 1,92 m / Höhe 2,50 m
- Maße Ladefläche: Länge 3,10 m / Breite 1,86 m / Höhe 1,80 m (Plane)
- Zulässiges Gesamtgewicht: 2.000 kg
- Max. Zuladung 1.220 kg mit montierter Plane u. Spriegel (1.560 kg ohne Plane u. Spriegel)
- Der Anhänger verfügt über eine eigene Bremsanlage.
- Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h
- Anhängelast des Zugfahrzeugs: Die eingetragene Anhängelast (Feld O.1) muss mind. 2.000 kg betragen. (Bei manchen Zugfahrzeugen ist bei Bemerkungen im Feld 22 ggf. zusätzlich eine Zulassung für 2.000 kg mit Einschränkung eingetragen).
Der Verleih (Vergabe) erfolgt ausschließlich über die
Kreisjugendring Geschäftsstelle – Graf-Zeppelin-Str. 7 – 86899 Landsberg
Der KJR-Anhänger sollte möglichst frühzeitig bestellt werden: Tel. 08191 / 5 92 62 – Anfragen auch über mail@kjr-landsberg.de. Das Fahrzeug kann ausgeliehen werden, wenn der KJR es nicht für die eigene Arbeit benötigt bzw. nicht anderweitig verliehen ist. Ein Rechtsanpruch auf das Ausleihen besteht nicht.
Bei der Bestellung ist der Abholungs- und Rückgabezeitpunkt möglichst genau zu vereinbaren.
Der Anhänger ist am vorher vereinbarten Ort abzuholen und dorthin zurück zu bringen – i.d.R. beim Kreisjugendübernachtungshaus in Utting am Ammersee (zur Ludwigshöhe 36).
Der Anhänger kann nur von den Beauftragten des Kreisjugendrings übergeben werden. Der Zeitpunkt der Abholung und Rückgabe ist rechtzeitig vorher zu vereinbaren.
Bei der Abholung wird gemeinsam mit dem Beauftragten des Kreisjugendrings die Fahrtüchtigkeit des Anhängers festgestellt. Fahrzeug-Papiere und Schlüssel werden nach Unterschreiben des Leihvertrages und Übergabe der Kaution ausgehändigt.
Bei der Abholung muss eine Kaution in Höhe von 200,00 Euro in bar bei der Verleihstelle des KJR hinterlegt werden. Dieser Betrag gilt als Sicherheit für die Ansprüche des KJR, die aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Leihnehmer entstehen können. (Eigenbeteiligung bei Versicherung etc.)
Für den Verleih des Anhängers wird vom Vorstand des KJR Landsberg folgende Gebührenregelung festgelegt:
Für jeden (Kalender-)Tag, an dem der Anhänger geliehen ist, wird eine Grundpauschale für Versicherung (Haftpflicht-, sowie Teil- und Vollkasko- ) und für Kfz-Steuer berechnet.
für Organisationen aus dem Landkreis Landsberg:
10,00 Euro/Tag ggf. plus 19% MwSt.
für Organisationen von außerhalb des Landkreises:
15,00 Euro/Tag ggf. plus 19% MwSt.
Bei der Abholung muss eine Kaution in Höhe von 200,00 Euro in bar bei der Verleihstelle des KJR hinterlegt werden.
Dieser Betrag gilt als Sicherheit für die Ansprüche des KJR, die aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Leihnehmer entstehen können. (Eigenbeteiligung bei Versicherung etc.)
Der Anhänger ist mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Der Nutzer verpflichtet sich, alle rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere alle Sicherheitsbestimmungen.
Auf die Einhaltung der Straßenverkehrs-Ordnung wird hingewiesen. Der jeweilige Fahrzeuglenker haftet gegenüber dem Kreisjugendring bei Verstößen gegen die StVO (z.B. Bußgeld etc.)
Insbesondere sind die Belastungsgrenzen und die Fahrzeugmaße (s.o.) zu beachten