Juleica

juleicaAKTUELLES:

28.04.2020

Für die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) haben die Bundeszentralstelle und die Landeszentralstellen angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie ein einheitliches Verfahren für das Jahr 2020 beschlossen. Dieses regelt unter anderem Ausbildungs- und Fortbildungsverfahren sowie die Gültigkeit der Juleica.

Die Bundeszentralstelle Juleica (BZS, DBJR) sowie die Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer haben sich auf ein einheitliches Verfahren für die Juleica im Jahr 2020 verständigt, um auch in Krisenzeiten eine gute Jugendleiter*innen-Ausbildung, Verlängerungen von Juleicas sowie zukünftige Maßnahmen mit Juleica-Inhaber*innen zu ermöglichen.
 
Bitte beachten Sie / beachtet die wichtigen Juleica-Hinweise für das Jahr 2020 bzgl. folgender Juleica-Prozesse:

  • Automatische Verlängerung bis zum 31.12.2020 für Juleica-Karten, die zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben oder verlieren würden. (Der DBJR entwickelt ein geeignetes Verfahren, um dies im Online-Antragsverfahren sichtbar zu machen und Jugendleiter*innen eine Bestätigung für die verlängerte Zeit zur Verfügung zu stellen.)
  • Anerkennung und Durchführung von Online-Seminaren/Webinaren/digitalen Ausbildungsmethoden für Grundausbildung und Verlängerungsausbildung im Juleica-Verfahren.

Detailierte Infos sind unter https://go.dbjr.de/juleica2020 zu finden.

Die LZS ergänzen das bundeseinheitliche Verfahren bei Bedarf für das jeweilige Bundesland. Mögliche Konkretisierungen in den Bundesländern sind deshalb unbedingt zu beachten.

 

Die bundesweit gültige Jugendleiter/in-Card – kurz JULEICA – gilt als Nachweis für eine Grundausbildung in der Leitungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen und dient zur Legitimation gegenüber den Kindern, Jugendlichen und Eltern, sowie Arbeitgebern – siehe Freistellungsgesetz – aber auch bei Behörden und anderen Einrichtungen.

Das Antragsverfahren verläuft bundesweit online. Für die Beantragung ist der Nachweis einer Jugendleiterausbildung nach festgelegten, bayernweit gültigen Qualitätsstandards notwendig.

Es gibt also ganz bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt der JULEICA.
Um diese beantragen zu können, musst Du also

  • eine JULEICA-Ausbildung nach den landesweit gültigen Richtlinien absolviert haben
  • eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben
  • und tatsächlich (ehrenamtlich) in der Jugendarbeit tätig sein.

 

Bei der erstmaligen Beantragung der JULEICA brauchst Du – zusätzlich zur passenden Jugendleiterausbildung – einen Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe. Hier genügt mittlerweile meistens die erfolgreiche Teilnahme an den „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ (8 Unterrichts-Einheiten), wie auch beim Führerscheinerwerb verlangt. Diese Ausbildung darf jedoch zum Zeitpunkt der Juleica-Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurück liegen.

Hier werden laufend die erforderlichen Erste Hilfe Kurse angeboten:

Die PP-Präsentation des Bayerischen Jugendrings erklärt dir  das Online-Antragsverfahren Schritt für Schritt.

Und hier geht es auf dem schnellsten Weg zu Deinem Online-Antrag!

Falls dir bei der Eingabe Fehler unterlaufen sind oder du einen Überblick über den Verfahrensverlauf haben willst: Der JULEICA-Spickzettel des BJR gibt dir eine gebündelte Übersicht über die einzelnen Schritte und darüber, wer wann was zu tun hat. Etwa eine bis zwei Wochen nachdem der Antrag beim KJR eingegangen ist, erhältst du deine fertige Card im Scheckkartenformat von der Druckerei zugeschickt.

FAQs – Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Antragsverfahren:

  • Bei der Antragsstellung muss jede/r Antragsteller/in über eine eigene Emailadresse durch das online-System identifizierbar sein. D.h. jede/r Antragsteller/in loggt sich mit einer eigenen (persönlichen, aber nicht unbedingt privaten) E-Mail-Adresse ein. Eine Emailadresse kann im Online-System nicht mehrfach verwendet werden!
  • Bei der Antragstellung müssen in jedem Fall Angaben über die Jugendleiter-Ausbildung (Qualitäts-Standards), bei Erstanträgen auch über die Teilnahme an einer Ausbildung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen (mit 8 U.E. = 6 Std.) gemacht werden. Wann und Wo wurde die jeweilige Ausbildung gemacht? Ohne diese Angaben kann ein Antrag seitens des KJR leider nicht genehmigt und somit auch kein Druckauftrag vergeben werden.
  • Die JULEICA gilt jeweils drei Jahre lang, wenn alle  Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Fortsetzung der Tätigkeit ist rechtzeitig vor Ablauffrist eine neue Card zu beantragen. (s.u.)

Hier findet ihr die einschlägigen Informationen des Bayerischen Jugendrings und die (auf Landesebene) zuständigen Mitarbeiter: www.bjr.de/themen/ehrenamt/juleica.html

Die JULEICA gilt jeweils drei Jahre lang, es sei denn, bestimmte  Voraussetzungen wie aktive Jugend-Leitungsarbeit liegen nicht mehr vor. Bei Fortsetzung der Tätigkeit ist rechtzeitig vor Ablauffrist eine neue Card zu beantragen. Eine „Verlängerung“ bedeutet also eine Folgebeantragung, die zu einer Neu-Ausstellung der Card führt. Dazu ist jedoch die Teilnahme an einer oder an mehreren Fortbildungsveranstaltungen „im Bereich der Jugendhilfe“ erforderlich. Diese Fortbildungen müssen innerhalb von drei Jahren stattgefunden haben, also seit der letzten Juleica-Beantragung und einen zeitlichen Gesamtumfang von mindestens 8 Stunden (bzw. 10 Unterrichtseinheiten) erfüllen.. Bei einer Folgebeantragung muss aber kein Nachweis über die Erste Hilfe Ausbildung mehr erbracht werden,

Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten in ganz Bayern zahlreiche Vergünstigungen. Wer im Landkreis Landsberg bereits im Besitz einer gültigen Jugendleiter/in-Card (JULEICA) ist, kann einen vereinfachten Antrag auf die Ehrenamtskarte stellen!

Beim Angebot von Vergünstigungen ist auch eine Beteiligung von Unternehmen aus dem Landkreis und von Einrichtungen im kommunalen Bereich, wie z.B. Schwimmbädern vorgesehen.
Nähere Informationen und alle Anmeldeformulare sind auf der Internetseite der Koordinationsstelle Engagierter Bürger (k.e.b.)  zu finden.

Die Koordinationstelle k.e.b. des Landkreises bittet darum, die Informationen entsprechend in euren Vereinen und Organisationen weiterzugeben und ehrenamtlich tätige Personen dem Landratsamt vorzuschlagen.

https://www.juleica.de/verguenstigungen/

Hier kann nach Bundesländern, Landkreisen und Ortschaften/Städten gefiltert werden.