Den Jugendleiterauslagenersatz erhalten Jugendleiter/innen, die die Leitung einer Jugendgruppe eines anerkannten Mitgliedsverbands im Landkreis übernommen haben. Außerdem müssen sie eine Jugendleitercard besitzen, die für den Antragszeitraum (im Vorjahr) gültig war.
Die Förderung dient dazu, finanzielle Auslagen, die den Jugendleiter/innen anerkannter Jugendorganisationen durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Laufe eines Jahres entstanden sind, zumindest teilweise zu ersetzen. Sie sind also sinngemäß nicht als Zuschuss für den Träger der Jugendarbeit, sondern zur finanziellen Unterstüzung der ehrenamtlich tätigen Jugendleiter/innen gedacht!
Die aktuell gültigen Förderrichtlinien und Antragsformulare könnt ihr hier herunterladen…
Seit 01.01.2014 gelten geänderte Förderrichtlinien, die den Jugendleiter/innen bessere Bedingungen bieten sollen. So ist beispielsweise eine Förderung schon ab dem ersten vollen Tätigkeitsmonat möglich und die bisherige Mindestgruppenstärke für die Anerkennung weiterer Jugendleiter/innen entfällt. Insgesamt gibt es auch mehr Geld…
Bitte verwendet daher nur noch die aktuellen Antragsformulare! (siehe oben)
Sinn ist – wie der Name schon sagt – nicht eine Art kleiner Entlohnung, sondern ein pauschaler Zuschuss für die Sachauslagen (Telefon, Porto, Fahrtkosten etc.) die ehrenamtlichen Jugendleiter/innen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstanden sind.
Der KJR darf entsprechend den Richtlinien des Landkreises nur fördern, wenn die zuständige Gemeinde einen Zuschuss in gleicher Höhe (oder mehr) leistet.
Die Antragsformulare sind in Papierform auch in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings erhältlich.
Die Anträge werden immer im Nachfolgejahr für das vorausgegangene Jahr gestellt! (Antragszeitraum = Vorjahr)
Schritt 1 – Antragsstellung bei der Gemeinde: Ein Förderantrag muss bis spätestens 1. April bei der Gemeinde zweifach vorliegen.
Diese entscheidet dann über einen Zuschuss und teilt diese Entscheidung bis 1. Mai dem KJR mit.
Der KJR entscheidet über den Landkreis-Zuschuss bis zum 1. Juni. Die Höhe des Förderbetrages richtet sich nach der Dauer der Leitungstätigkeit im Vorjahr.
Weitere Informationen siehe Richtlinien zum Jugendleiterauslagenersatz.