In den zweimal jährlich stattfindenden Vollversammlungen, in die jeder vertretene Jugendverband (derzeit 29 Mitgliedsgruppen/-organisationen) seine Delegierten (derzeit insgesamt 54) entsendet, wird die „Marschroute“ des Kreisjugendrings bestimmt. Dazu zählen u.a. das Jahresprogramm – Veranstaltungen, der Haushalt und alle grundlegenden Entscheidungen.
Aus der Mitte dieser Versammlung wird alle zwei Jahre die siebenköpfige Vorstandschaft gewählt.
All dies geschieht im Rahmen der Grundsatz-Geschäftsordnung des KJR Landsberg.