für Outdoor-Aktivitäten

Kanus und Zubehör

Der Kreisjugendring verleiht seine Kanus an Jugendverbände und Jugendgruppen im Landkreis Landsberg (Mitgliedsorganisationen des KJR LL) für deren Jugendarbeit. Es gibt insgesamt 12 Kanus. Davon sind 9 Stück mit 2 je Sitzplätzen, 3 Stück mit je 3 Sitzplatzen ausgestattet. Mit diesen Kanus können also 27 Personen auf Fahrt gehen. Im Verleih sind ebensoviele Paddel und Schwimmwesten wie belegte Sitzplätze inklusive.

Für den Transport kann ein spezieller Anhänger für insgesamt 8 Kanus plus Zubehör zusätzlich gemietet werden.  Weitere Details bitte anfragen.

Die benötigten Gegenstände sollten rechtzeitig (so früh wie möglich) und ausschließlich in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings (KJR) in Landsberg bestellt werden. Bei der Ausgabestelle in Utting muss danach die genaue Abhol- und Rückgabezeit vereinbart werden: Tel. 08191 59262
Im Falle eines Rücktritts von der Bestellung ist dies bis spätestens eine Woche vor Beginn des Bestellungszeitraums dem KJR bekanntzugeben. Ansonsten ist der KJR berechtigt, eine Ausfallgebühr in Höhe von 20% der fällig werdenen Verleihgebühren zu erheben.

Kreisjugendübernachtungshaus – Zur Ludwigshöhe 36 – 86919 Utting a. Ammersee

  • Kanus :
    1. Tag: 12,50 Euro pro Kanu – 2 bis 7 Tage: 10 Euro pro Tag und Kanu  ab 8.Tag 7,50 Euro pro Tag und Kanu
  • Kanu-Transport-Anhänger :
    1 bis 7 Tage: 17 Euro pro Tag – ab 8. Tag 12 Euro pro Tag
  • Kanu-Transport-Wagen (z. Umsetzen):
    3 Euro pro Tag und Wagen
  • Zubehör :
    Gepäck-Tonnen: 1 Euro pro Tag und Tonne
    Schwimmwesten: 2 bzw. 3 Westen pro Kanu (Anzahl d.Sitzplätze) sind im Mietpreis inbegriffen
    zusätzliche Schwimmwesten: 2 Euro pro Tag und Stück

 

Die Kaution ist fällig bei Abholung!

Kaution pro Kanu: 30 Euro

Kaution für den Kanu-Anhänger: 200 Euro

Kosten für verlorene Gegenstände, Reinigung, Reparaturen:

  • 1 Kunststoff-Paddel = 45 Euro
  • 1 Schwimmweste = 45 Euro
  • 1 Gepäck-Tonne = 25 Euro
  • 1 Spanngurt = 10 Euro
  • Bootreiniung = 10 Euro pro Kanu
  • Reparaturkosten je nach Aufwand (Arbeit, Material bzw. Rechnung Fachbetrieb + Transport)
  • Bezahlung:
    Die Leihgebühren für Kanus und Zubehör sind bei der Verleihstelle (Kanu-Verleih beim Jugendübernachtungshaus in Utting) bei Abholung bar zu entrichten. (Ausnahme: Beleggruppen des Jugendübernachtungshauses). Zusätzlich muss bei Abholung die Kaution bezahlt werden
  • Verlust oder Beschädigung
    Der Verlust oder die Beschädigung entliehener Gegenstände wird dem Entleiher berechnet. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich nach dem Umfang der notwendig werdenen Reparaturen bzw. der Ersatzbeschaffungskosten. Die Abklärung erfolgt über den Beauftragten des KJR. Die Kaution wird bis zur Abklärung der Schadenshöhe einbehalten.Empfehlenswert ist der Abschluss einer kurzfristigen Veranstaltungs-Versicherung, die das Haftungsrisiko des Entleihers für gemietete oder geliehene bewegliche Gegenstände abdeckt, soweit dies nicht in einer sog. Vereinshaftpflichtversicherung enthalten ist! Nähere Auskünfte hierzu in der KJR-Geschäftsstelle
  • Nachreinigung
    Wird eine Nachreinigung der entliehenen Gegenstände durch den KJR erforderlich, so wird diese dem Entleiher berechnet bzw. von der Kaution abgezogen, die in diesem Fall zunächst vollständig einbehalten wird!

Die Kanus samt Zubehör sind bei der Verleihstelle beim Jugendübernachtunghaus in Utting abzuholen und zurückzugeben. Die vereinbarten Termine sollten unbedingt eingehalten werden. Für den sachgemäßen Transport ist der Entleiher selbst zuständig und verantwortlich.
Die entliehenen Gegenstände müssen pfleglich behandelt und vollständig, intakt und gereinigt zurückgegeben werden.
Bei Rückgabe-Verspätungen, die der Entleiher zu verantworten hat, wird die volle Leihgebühr für jeden angefangenen Kalendertag berechnet.