Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Vorstandschaft des Kreisjugendrings in Ihrer Sitzung vom 14.12.2020 und in Absprache mit dem Landratsamt befristete Ausnahmeregelungen beim Zuschusswesen und beim Auslagenersatz beschlossen.
Nachdem die Pandemie weiter unser Leben beeinflusst hat der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 08.11.2021 beschlossen, dass die Ausnahmeregelungen für das kommende Jahr 2022 weiter fortgeführt werden können.
Es handelt sich dabei um die folgenden Regelungen/Änderungen:
- eine befristete Änderung (gültig im Jahr 2021 und 2022) der Zuschussrichtlinien (Einführung eines Richtlinienpunkts „Anschubfinanzierung Corona“)
Änderung Zuschussrichtlinien Corona_Verlängerung 2022
sowie
- eine befristete Änderung (Änderung der Fördervoraussetzungen, gültig in den Antragsjahren 2020, 2021 und 2022) der Richtlinien zum Auslagenersatz
Änderung Auslagenersatz Corona_Verlängerung Sonderregelung
beschlossen.
Alle Informationen hierzu findet Ihr auch auf unserer Unterseite zum Zuschusswesen.