Fahrzeuge

KJR-Mobil – Kleinbus 9-Sitzer mit AHK

Der Kreisjugendring Landsberg verleiht seinen Kleinbus vorrangig für Zwecke der Jugendarbeit. Das Fahrzeug kann daher in erster Linie von Jugendorganisationen, aber auch von sonstigen Verbänden und Vereinen, gemeinnützigen bzw. sozialen Organisationen  ausgeliehen werden.
Nicht möglich ist der Verleih an kommerzielle Unternehmen und an Privatpersonen.

Die Ausgabe und Rücknahme des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich über die Kreisjugendring-Geschäftsstelle – Graf-Zeppelin-Str. 7 – 86899 Landsberg

 

Der KJR-Bus sollte möglichst frühzeitig bestellt werden: Tel. 08191 / 5 92 62 – Anfragen auch über mail@kjr-landsberg.de bzw. Kontaktformular.

  • Das Fahrzeug kann ausgeliehen werden, wenn der KJR es nicht für die eigene Arbeit benötigt. Ein Rechtsanspruch auf das Entleihen des Fahrzeugs besteht nicht.
  • Bei der Bestellung sollte der Abholungszeitpunkt bereits möglichst genau vereinbart werden. Ebenso ist der Zeitpunkt der Rückgabe zu vereinbaren.
  • Für jeden angefangenen Tag, an dem das Fahrzeug geliehen ist, wird eine Grundpauschale (für Haftpflicht-, Kasko- und Insassenunfall-Versicherung mit Schutzbrief, Kfz-Steuer und weitere Haltungskosten) berechnet:
    – bei Organisationen aus dem Landkreis Landsberg:
    12 Euro/Tag  ggf. plus 19% MwSt.
    – bei Organisationen von außerhalb des Landkreises LL:
    17 Euro/Tag. ggf. plus 19% MwSt.
  • Hinzu kommt die Versicherungsprämie für die Dienstfahrt-Versicherung für Fahrzeug-Verleih (s. Versicherung/Haftung). Sie beträgt: 16 Euro/Tag bzw. 39 Euro/Wochenende (Fr. – Mo. jeweils 12 Uhr)  – bei Dauereinsatz ab 10 Tagen gibt es eine Pauschalregelung.
  • Weiterhin werden für gefahrene Kilometer berechnet:
  • bis 250 km: 25 Cent/km ggf. plus 19% MwSt.
  • ab 251 bis 1.000 km: 22 Cent/km ggf. plus 19% MwSt.
  • über 1.000 km: Sondervereinbarung für längere Fahrten
  • Der/die Fahrzeuglenker/in bzw. Nutzer haftet für selbstverursachte Schäden (Personen- und Sachschäden), die durch die Nutzung bzw. während der Nutzungsdauer entstehen, soweit eine Versicherung nicht eintritt. Als Schaden gilt auch die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes.
  • Daher ist der Abschluss der o.g. Dienstfahrt-Versicherung für Fahrzeug-Verleih unumgänglich, die das Rabattverlust-Risiko abdeckt, sowie eine Vollkasko-Versicherung für das ausgeliehene Fahrzeug und eine Fahrer-Rechtsschutz-Versicherung beinhaltet. Der KJR meldet dabei jeden einzelnen Verleihvorgang bei der Versicherung an. Die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung in Höhe von 200 Euro pro Schadensfall, hat die verantwortliche Person (bzw. Fahrzeuglenker/in) bzw. die Organisation zu tragen, die das Fahrzeug ausleiht.

Der Zeitpunkt der Abholung und Rückgabe ist rechtzeitig vorher über die Verleihstelle zu vereinbaren. (s.o.) Der Kleinbus kann nur von den Beauftragten des Kreisjugendrings übergeben werden.

  • Bei der Abholung sind die Daten aller Fahrzeuglenker (bis zu 3) bereitzuhalten: Name, Wohnort, Geburtsdatum, Führerscheinnummer und FS-Ausstellungsdatum. Daher am besten einfach Kopien von Personalausweis(en) und Führerschein(en) der Fahrzeuglenker mitbringen.
  • Eine Kaution in Höhe von 200 Euro ist bar bei der Verleihstelle des KJR zu hinterlegen. Dieser Betrag gilt als Sicherheit für die Ansprüche des KJR, die aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Nutzer entstehen können. (z.B. o.g. Eigenbeteiligung bei Schadensfall etc.)
  • Fahrzeugpapiere und -schlüssel werden nach Unterschreiben des Leihvertrages und Übergabe der Kaution ausgehändigt.
  • Der Kleinbus muss vom Nutzer gereinigt – wie übernommen – und vollgetankt mit Diesel zurückgebracht werden. Das Fahrzeug ist nicht für die Verwendung von Rapsöl geeignet!
  • Der/die Fahrzeuglenker/in soll über eine mindestens 2-jährige Fahrpraxis gemäß einem Führerschein der Klasse B verfügen.
  • Das Fahrzeug darf nur von der/den im Leihvertrag eingetragenen Person/en und nur zum dort angegebenen Zweck benutzt werden.
  • Geldbußen, die aufgrund eines nicht ordnungsgemäßen Verhaltens im Straßenverkehr verhängt werden, hat der/die Fahrzeuglenker/in zu tragen bzw. zu verantworten.
  • Der/die Nutzer/in verpflichtet sich, alle rechtlichen Bestimmungen zur Nutzung des Kfz, sowie alle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Insbesondere sind die Belastungsgrenzen und Außenmaße des Fahrzeugs zu beachten: Max. 9 Personen einschl. Fahrzeuglenker/in!
  • Zulässiges Gesamtgewicht: 2.930 kg (max. Zuladung: 864 kg)
  • Maße: Länge 4999 mm / Breite 1956 mm / Höhe 1951 mm (2,30 m Dachantenne)
  • technisch zulässige Anhängelast gebremst: 2000 kg
    technisch zulässige Anhängelast ungebremst: 750 kg
  • Rückbänke können beide ausgebaut werden