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14.12.2021 - 31.12.2021

Kritik an 2G-Regel in der Jugendarbeit

Pressemitteilung vom 13.12.2021:

Jugendliche (wieder) im Abseits

Seit Inkrafttreten der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt die 2G-Regelung auch für die Angebote der außerschulischen Bildung und somit auch für Jugendzentren und Jugendgruppen. Der Kreisjugendring Landsberg äußert sich nun zu den Regelungen und findet diese absolut widersinnig.

Essen gehen ist möglich, ein Treffen im Jugendzentrum aber nicht. So sieht es aktuell für einen Großteil der nicht oder noch nicht geimpften Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren aus. Und das ist nur ein Beispiel für die Widersprüchlichkeit der Vorgaben aus der Verordnung. „Wir sind nun wieder an einem Punkt angelangt, an dem die Jugendlichen, die schon seit Beginn der Pandemie mit den größten Einschränkungen zu kämpfen hatten, extrem benachteiligt werden.“, so der Kreisjugendring.

Der Zugang zu außerschulischer Bildungsarbeit in den Jugendzentren und Jugendgruppen/-vereinen/-verbänden muss niederschwellig und ohne Zugangsbarrieren möglich sein. Gerade in der jetzigen Situation brauchen die Kinder und Jugendlichen sichere Rückzugsorte und Ansprechpartner außerhalb von Schule und Familie, um drohenden oder bereits entstandenen Auswirkungen auf die psychische Gesundheit entgegenzuwirken.

„Mit dem bisherigen 3G-Rahmen und den Regelungen für unter 18-jährige Schüler:innen, die regelmäßig getestet werden, wäre Jugendarbeit mit den gebotenen pandemiebedingten Einschränkungen in verantwortungsvoller Form möglich“, erklärt Matthias Fack, der Präsident des Bayerischen Jugendrings. „Der Impfstatus junger Menschen unter 18 darf keinesfalls ausschlaggebend für gesellschaftliche Teilhabe sein.“

Der KJR appelliert an die Politik, dass Kinder und Jugendliche unter Anwendung der 3G-Regeln schnellstmöglich wieder Zugang zu Vereins- und Jugendgruppenaktivitäten sowie zu Jugendzentren erhalten. Es darf durch die 2G-Regelung kein Druck auf die Unter-18-Jährigen zur Impfung ausgeübt werden. Auch die Ständige Impfkommission STIKO ist der Auffassung, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung nicht zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht werden darf. Vielmehr soll durch Aufklärung zu einer Steigerung der Impfquote sowohl bei Kindern/Jugendlichen, vor allem aber auch bei den Erwachsene beigetragen werden. Es darf nicht sein, dass die Jugendlichen – entgegen vieler Ankündigungen der Politik – nun wieder zu den Haupt-Leidtragenden der Pandemie werden.