Aktuelles

01.07.2022 - 30.06.2023

Änderung Zuschussrichtlinien

Auf Antrag der Vollversammlung und nach Rücksprache mit Landrat Thomas Eichinger wurden die Zuschussrichtlinien zum 01.07.2022 vorläufig für das zweite Halbjahr geändert. Eine endgültige Entscheidung über eine darüber hinausgehende dauerhafte Änderung hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 07. November getroffen.

Folgende Änderungen wurden nun dauerhaft beschlossen:

– Anpassung der regulären Förderhöchstgrenze (ohne Vorantrag) von bisher 1.000 Euro auf jetzt 2.000 Euro
– Anpassung der anrechenbaren Fahrtkosten von bisher 0,25 Euro pro Kilometer auf jetzt 0,35 Euro pro Kilometer (analog Bayerisches Reisekostengesetz)
– Anpassung der Förderhöhen in den Richtlinienpunkten C10 und C30 um jeweils ca. 30 Prozent

 

Die aktualisierten Richtlinien findet ihr hier: KJR_LL_FoerderRichtlinien_2023-01-01

Alle Informationen zum Zuschusswesen und Auslagenersatz findet ihr hier: https://kjr-landsberg.de/zuschusswesen/