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24.11.2021 - 31.03.2022

Aktuelle Corona-Hinweise

Seit 24. November gilt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern. Für außerschulische Bildung – also auch Einrichtungen der Jugendarbeit – gilt ab sofort die 2G-Regelung (bei Inzidenz unter 1000). Ausnahmen für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren gibt es nur noch bei bestimmten Eigenaktivitäten.

Aktuelle Informationen und FAQs zur Corona-Lage gibt es immer auf der Webseite des Bayerischen Jugendrings: https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html