Fahrzeuge

Transportanhänger „klein“

rechts im Bild

Zul. Gesamtgewicht 1.100 kg

Der Kreisjugendring Landsberg verleiht seinen Transport-Anhänger in erster Linie für Zwecke der Jugendarbeit.
Der Anhänger kann von Jugendorganisationen, Verbänden, gemeinnützigen bzw. sozialen Organisationen ausgeliehen werden.

Zum Führen des Gespanns genügt ein Führerschein der Klasse B, wenn die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt. Das Zugfahrzeug darf also in diesem Fall nicht mehr als 2.400 kg Gesamtmasse haben (siehe Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Feld F.1 bzw. F.2).

Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs (siehe Feld O.1 = Anh. gebremst)  darf jedoch 1.100 kg nicht unterschreiten.

 

Maße gesamt: Länge 3,78 m / Breite 1,81 m / Höhe 2,15 m
Maße Ladefläche: Länge 2,45 m / Breite 1,25 m / Höhe 1,60 m (Plane)
Zulässiges Gesamtgewicht: 1.100 kg
Max. Zuladung 850 kg mit montierter Plane u. Spiegel    (950 kg ohne Plane u. Spiegel)
Der Anhänger verfügt über eine eigene Bremsanlage.
Höchstgeschwindigkeit: Aufgrund eingebauter Radstoßdämpfer ist der Anhänger für eine Fahrgeschwindigkeit bis 100 km/h zugelassen, wenn das Zugfahrzeug eine Leermasse von mind. 1.100 kg (s. Zulassungsbescheinigung Feld G) hat und über ein Antiblockiersystem (ABS) verfügt.

Der Verleih (Vergabe) erfolgt ausschließlich über die Kreisjugendring Geschäftsstelle – Graf-Zeppelin-Str. 7 – 86899 Landsberg. Der KJR-Anhänger sollte möglichst frühzeitig bestellt werden: Tel. 08191 / 5 92 62 – Anfragen auch über mail@kjr-landsberg.de. Das Fahrzeug kann ausgeliehen werden, wenn der KJR es nicht für die eigene Arbeit benötigt bzw. nicht anderweitig verliehen ist. Ein Rechtsanspruch auf das Ausleihen besteht nicht. Bei der Bestellung ist der Abholungs- und Rückgabezeitpunkt möglichst genau zu vereinbaren.

Der Anhänger ist am vorher vereinbarten Ort abzuholen und dorthin zurück zu bringen – i.d.R. beim Kreisjugendübernachtungshaus in Utting am Ammersee (zur Ludwigshöhe 36). Der Anhänger kann nur von den Beauftragten des Kreisjugendrings übergeben werden. Der Zeitpunkt der Abholung und Rückgabe ist rechtzeitig vorher zu vereinbaren. Bei der Abholung wird gemeinsam mit dem Beauftragten des Kreisjugendrings die Fahrtüchtigkeit des Anhängers festgestellt. Fahrzeug-Papiere und Schlüssel werden nach Unterschreiben des Leihvertrages und Übergabe der Kaution ausgehändigt.

Für den Verleih des Anhängers wird vom Vorstand des KJR Landsberg folgende Gebührenregelung festgelegt:
Für jeden (Kalender-)Tag, an dem der Anhänger geliehen ist, wird eine Grundpauschale für Versicherung (Haftpflicht-, sowie Teil- und Vollkasko- ) und für Kfz-Steuer berechnet.
für Organisationen aus dem Landkreis Landsberg:
10,00 Euro/Tag ggf. plus 19% MwSt.
für Organisationen von außerhalb des Landkreises:
15,00 Euro/Tag ggf. plus 19% MwSt.

 

Bei der Abholung muss eine Kaution in Höhe von 200,00 Euro in bar bei der Verleihstelle des KJR hinterlegt werden.

Dieser Betrag gilt als Sicherheit für die Ansprüche des KJR, die aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Leihnehmer entstehen können. (Eigenbeteiligung bei Versicherung etc.)

Der Anhänger ist mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Der Nutzer verpflichtet sich, alle rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere alle Sicherheitsbestimmungen. Auf die Einhaltung der Straßenverkehrs-Ordnung wird hingewiesen. Der jeweilige Fahrzeuglenker haftet gegenüber dem Kreisjugendring bei Verstößen gegen die StVO (z.B. Bußgeld etc.)

Insbesondere sind  die Belastungsgrenzen und die Fahrzeugmaße (s.o.) zu beachten.